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    <title>Die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat</title>
    <link>http://www.anwalts-notariat.de</link>
    <description>Die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein DAV</description>
    <language>de-de</language>
    <copyright>Die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat</copyright>
    <managingEditor>info@anwalts-notariat.de</managingEditor>
    <webMaster>info@anwalts-notariat.de</webMaster>
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      <title>Logo DAV</title>
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    <category>Recht</category>
<item>
		<title>EU-Dachorganisation der Notare mit neuem Präsidenten</title>
		 <content:encoded><![CDATA[<Element><div align="justify"><font face="Arial" size="2">Der Rat der Notariate der Europ&auml;ischen Union (CNUE) hat einen neuen Pr&auml;sidenten. Zu Beginn des Jahres hat Notar Dr. Tilman G&ouml;tte seinen Vorg&auml;nger, den &ouml;sterreichischen Notar Dr. Rudolf Kaindl, abgel&ouml;st. G&ouml;tte ist den deutschen Notaren bekannt: Von 2001 bis 2011 war er Pr&auml;sident der Bundesnotarkammer. Im Oktober ist er zu deren Ehrenpr&auml;sidenten gew&auml;hlt worden. G&ouml;tte wird ein Jahr  lang die Interessen der 40.000 amtierenden Notare in Europa vertreten. Im Fokus stehen 2012 Fragen zur Mobilit&auml;t von EU-Notaren. Ebenfalls zu diskutieren ist die Frage der Anwendbarkeit der Richtlinie <strong><a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:255:0022:0142:DE:PDF" target="_blank">2005/36/EG</a></strong> (&bdquo;Berufsqualifikationsrichtlinie&ldquo;) auf Notare. Zwar profitieren Notare von der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, unklar ist aber weiterhin, ob sie auch in den Geltungsbereich der Berufsqualifikationsrichtlinie fallen. Der Gerichtshof hatte dies offen gelassen (vgl. EuGH-Entscheidung v. 24.05.2011 - <strong><a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&amp;newform=newform&amp;Submit=Suchen&amp;alljur=alljur&amp;jurcdj=jurcdj&amp;jurtpi=jurtpi&amp;jurtfp=jurtfp&amp;alldocrec=alldocrec&amp;docj=docj&amp;docor=docor&amp;docdecision=docdecision&amp;docop=docop&amp;docppoag=docppoag&amp;docav=docav&amp;docsom=d" target="_blank">Rs. C-54/08</a></strong>). Die Kommission hat die Einbeziehung der Notare im Dezember angek&uuml;ndigt (s. Meldung v. <strong><a href="http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=322" target="_self">23.12.2011</a></strong>).</font></div></Element>]]></content:encoded>
		<link>
  http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=325</link>
        <pubDate>Wed, 18 Jan 2012 00:00:00 GMT</pubDate>
        </item><item>
		<title>DAV-Forum „Leben und arbeiten – ein Dilemma für die Anwaltschaft?“</title>
		 <content:encoded><![CDATA[<Element><div align="justify"><font size="2">Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird zu einer Zukunftsfrage f&uuml;r die Anwaltschaft. Der Anteil der Absolventinnen des zweiten Staatsexamens ist deutlich h&ouml;her als der Anteil der Anw&auml;ltinnen bei den Neuzulassungen. Das Dilemma liegt auf der Hand: Der Anwaltsberuf ist fordernd &ndash; und heute geht es nicht mehr nur um Kinderbetreuung, sondern auch um die Pflege von kranken und alten Angeh&ouml;rigen. Wie die Anwaltschaft mit dem Dilemma umgehen sollte, den Anforderungen in Beruf und Familie gerecht zu werden, diskutieren Anw&auml;ltinnen und Anw&auml;lte auf dem DAV-Forum am 8. M&auml;rz 2012 in Berlin. Alle sollen zusammenkommen: Einzelanw&auml;lte und -anw&auml;ltinnen, kleine Soziet&auml;ten und die gro&szlig;en internationalen Soziet&auml;ten. Das Thema ist auch aktuell, weil es &ndash; wie die Prognos AG darstellen wird &ndash; schon aus demographischen Gr&uuml;nden einen Kampf um die Talente gibt. Bei der Tagesveranstaltung in Berlin gibt es eine Kinderbetreuung. Individuelle Fragen k&ouml;nnen &uuml;ber Mittag an Thementischen diskutiert werden. Diskutieren Sie mit Anw&auml;ltinnen und Anw&auml;lten, mit Praktikern und mit Managing Partnern aus Kanzleien. Das Programm des DAV-Forums am Donnerstag, den 8. M&auml;rz 2012, und das Anmeldeformular finden Sie <a target="_blank" href="http://www.anwaltverein.de/dav-forum-leben-und-arbeiten"><strong>hier</strong></a>. </font></div></Element>]]></content:encoded>
		<link>
  http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=324</link>
        <pubDate>Fri, 13 Jan 2012 15:24:20 GMT</pubDate>
        </item><item>
		<title>BGH: Ein Jahr Kinderbetreuung für Anwaltsnotarinnen reicht</title>
		 <content:encoded><![CDATA[<Element><div align="justify"><font size="2">Das Notaramt einer Anwaltsnotarin ist perdu, wenn sie mehr als ein Jahr f&uuml;r die Betreuung ihrer minderj&auml;hrigen Kinder aussetzt. Das hat jetzt der Notarsenat des BGH entschieden. Die vier Richter und die eine Richterin kommen in dem ausf&uuml;hrlich begr&uuml;ndeten Urteil zu dem Ergebnis, dass die Bundesnotarordnung eindeutig ist. R&uuml;cksicht auf erziehende M&uuml;tter kann nicht genommen werden. Eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht wegen der Verfassungswidrigkeit der Bundesnotarordnung in diesem Punkt wird im Urteil diskutiert, aber im Ergebnis verneint. Das Urteil wird im Februar-Heft des Anwaltsblatts erscheinen mit einer kritischen Anmerkung der Redaktion. Sie finden es vorab auf der Website des Anwaltsblatts in einer Kurzfassung (AnwBl 2012, 199) und im Volltext (AnwBl Online 2012, 73) </font><a target="_blank" href="http://anwaltsblatt.anwaltverein.de/rechtsprechung-details/items/kinderbetreuung-und-anwaltsnotarin.html"><strong><font size="2">hier</font></strong></a><font size="2">.</font></div></Element>]]></content:encoded>
		<link>
  http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=323</link>
        <pubDate>Fri, 13 Jan 2012 10:55:39 GMT</pubDate>
        </item><item>
		<title>EU-Kommision: Notare sollen in Anwendungsbereich der Berufsqualifikationsrichtlinie fallen</title>
		 <content:encoded><![CDATA[<Element><div align="justify"><span style="font-size: 10pt; color: black;">Am 19.  Dezember 2011 hat die EU- Kommission den Richtlinienvorschlag </span><span style="font-size: 10pt;"><strong><a target="_blank" href="http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/docs/policy_developments/modernising/COM2011_883_de.pdf">KOM  (2011) 883</a></strong> <span style="color: black;">zur &Auml;nderung der Richtlinie <strong><a target="_blank" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:255:0022:0142:DE:PDF">2005/36/EG</a></strong>  (&bdquo;Berufsqualifikationsrichtlinie&ldquo;) ver&ouml;ffentlicht. </span>Ziel der Kommission  ist es, die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Europa weiter zu  erleichtern und somit die Mobilit&auml;t von Fachkr&auml;ften zu f&ouml;rdern. Auch die  Mobilit&auml;t von Notaren soll erleichtert werden. Denn auch diese profitieren seit  der EuGH-Entscheidung vom 24. Mai 2011 (<strong><a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&amp;newform=newform&amp;Submit=Suchen&amp;alljur=alljur&amp;jurcdj=jurcdj&amp;jurtpi=jurtpi&amp;jurtfp=jurtfp&amp;alldocrec=alldocrec&amp;docj=docj&amp;docor=docor&amp;docdecision=docdecision&amp;docop=docop&amp;docppoag=docppoag&amp;docav=docav&amp;docsom=d" target="_blank"><span style="font-weight: normal;"><strong>Rs.  C-54/08</strong></span></a></strong>) von der Niederlassungs- und  Dienstleistungsfreiheit. Es sei nunmehr zu pr&uuml;fen, ob sie in den Geltungsbereich  der Richtlinie fallen. Der Gerichtshof hatte dies offen gelassen. <span>Die Kommission k&uuml;ndigt schon jetzt an, dass sie darauf achten wird,  dass</span></span><span style="font-size: 10pt; color: black;">  bei der Gew&auml;hrleistung der Niederlassungsfreiheit jegliche Diskriminierung in  den einzelstaatlichen Auswahl- und Ernennungsverfahren von Notaren unterbleibt.  &Ouml;ffentliche Urkunden oder sonstige des Siegels des Aufnahmemitgliedstaats  bed&uuml;rfende Beglaubigungen sollen aber nicht unter die Dienstleistungsfreiheit  fallen. </span></div></Element>]]></content:encoded>
		<link>
  http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=322</link>
        <pubDate>Fri, 23 Dec 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
        </item><item>
		<title>Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat in Düsseldorf – „Wir sind bestens aufgestellt“</title>
		 <content:encoded><![CDATA[<Element><div align="justify"><strong><font size="2" face="Arial">Im November fand die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat in D&uuml;sseldorf statt. Die zweit&auml;gige Vortrags- und Diskussionsveranstaltung war thematisch vor allem international gepr&auml;gt. Denn auch vor dem (Anwalts-) Notariat macht insbesondere die europ&auml;ische Entwicklung keinen Halt. Gut aufgestellt und besser informiert fuhren die knapp 60 Teilnehmer nach Hause.</font></strong></div></Element>]]></content:encoded>
		<link>
  http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=321</link>
        <pubDate>Wed, 21 Dec 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
        </item><item>
		<title>KostO wird zum GNotKG: BMJ legt umfassende Kostenrechtsnovelle vor</title>
		 <content:encoded><![CDATA[<Element><div align="justify"><font size="2" face="Arial">Am 21. November hat das Bundesministerium der Justiz den Bundesl&auml;ndern und den betroffenen Verb&auml;nden einen Referentenentwurf eines &bdquo;Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts&ldquo; (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz &ndash; 2. KostRMoG) &uuml;bersandt. In 45 Artikeln auf insgesamt 441 enth&auml;lt der Gesetzentwurf verschiedenste Gesetzes&auml;nderungen, die teilweise f&uuml;r Rechtsanw&auml;lte und insbesondere auch f&uuml;r (Anwalts-) Notare &auml;u&szlig;erst relevant sind. Es soll sich einiges &auml;ndern: Artikel 1 des Gesetzentwurfs sieht die Schaffung eines neuen &bdquo;Gesetzes &uuml;ber Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit f&uuml;r Gerichte und Notare&ldquo; (GNotKG) vor, welches die bislang geltende Kostenordnung (KostO) abl&ouml;st. Die Verg&uuml;tungsregeln f&uuml;r Notare werden damit auf eine neue Grundlage gestellt. Die entsprechenden &Auml;nderungen werden ab Seite 7 ff. bzw. 186 f. sowie Seite 173 bzw. 435 des Gesetzentwurfs behandelt. Artikel 8 befasst sich in 165 Punkten mit der &Auml;nderung des RVG und dem Verg&uuml;tungsverzeichnis und umfasst neben einer Anpassung der Geb&uuml;hrentabellen auch zahlreiche strukturelle &Auml;nderungen des RVG (vgl. Seite 151 &ndash; 171 sowie Seite 205 - 212 und  Seite 402 - 434 des Entwurfs). Die DAV-Aussch&uuml;sse &bdquo;RVG und Gerichtskosten&ldquo; und &bdquo;Anwaltsnotariat&ldquo; befassen sich bereits mit der Analyse des Gesetzentwurfs. Zum 01. Juli 2013 sollen die &Auml;nderungen in Kraft treten. Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des DAV als PDF-Dokument <strong><a href="http://anwaltverein.de/downloads/gebuehrenrecht/Entwurf-2011-11-11.pdf" target="_blank">hier</a> </strong>eingestellt.</font></div></Element>]]></content:encoded>
		<link>
  http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=320</link>
        <pubDate>Fri, 09 Dec 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
        </item><item>
		<title>DAV: DONot teilweise verfassungswidrig - Exekutive darf Notaren keine Amtspflichten auferlegen</title>
		 <content:encoded><![CDATA[<Element><div align="justify"><font size="2" face="Arial">Das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit der Frage, ob die Dienstaus&uuml;bung der Notare verfassungsrechtlich durch das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG gesch&uuml;tzt ist und pr&uuml;ft, ob und inwieweit die Dienstaus&uuml;bung durch Verwaltungsvorschriften geregelt werden kann. Anlass hierzu gibt die Verfassungsbeschwerde eines Kieler Anwaltsnotars, der sich durch &sect; 10 Abs. 3 S. 1 DONot in seinen Grundrechten aus Art. 12 und Art 2 GG verletzt sieht. Er hatte entgegen &sect; 10 Abs. 3 S. 1 DONot bei bargeldlosem Zahlungsverkehr Eintragungen in das Verwahrungs- und das Massenbuch unter dem jeweiligen Wertstelldatum statt unter dem Datum des Eingangs des Kontoauszugs oder der Mitteilung &uuml;ber Zinsgutschriften und Spesenabrechnungen vorgenommen. Dies wurde von der Notaraufsicht beanstandet und mit einer Weisung sanktioniert. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen die Notarkammern angeh&ouml;rt. Auch der Verfassungsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins hat Stellung genommen (DAV-Stellungnahme Nr. <strong><a href="http://www.anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-11/Stellungnahme-Nr.60.2011-anonymisiert.pdf" target="_blank">60/2011</a></strong>). Er h&auml;lt die Verfassungsbeschwerde f&uuml;r begr&uuml;ndet. Das Recht der Notare, die Art und Weise ihrer Amtsf&uuml;hrung selbst zu bestimmen und ihren laufenden Gesch&auml;ftsbetrieb frei zu gestalten, falle in den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG, so der DAV. Dabei verweist er auf fr&uuml;here Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Die Weisung, Buchungen bei bargeldlosem Zahlungsverkehr nur noch unter Beachtung des &sect; 10 Abs. 3 S. 1 DONot vorzunehmen, greift nach Ansicht des DAV-Verfassungsrechtsausschusses ungerechtfertigt in die Berufsfreiheit ein.</font><font face="Arial"><br />
<br />
</font><font size="2" face="Arial">Assessorin Sarah Niehren, Berlin</font><font face="Arial"><br />
</font></div></Element>]]></content:encoded>
		<link>
  http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=319</link>
        <pubDate>Wed, 16 Nov 2011 13:16:31 GMT</pubDate>
        </item><item>
		<title>Operation gelungen, Patient tot? – Warum der Nachwuchs beim Zugang zum Anwaltsnotariat auf der Strecke bleibt</title>
		 <content:encoded><![CDATA[<Element><div align="justify"><font size="2" face="Arial">Die Regelungen &uuml;ber den Zugang zum Anwaltsnotariat machen es dem Nachwuchs schwer. Das Dilemma: Auch nach bestandener Fachpr&uuml;fung ist f&uuml;r die Aspiranten ungewiss, ob sie ein Notaramt in absehbarer Zeit erhalten. Zwar ist der (Anwalts-)Notar mehr Freiberufler als Amtstr&auml;ger, wie der EuGH erst k&uuml;rzlich festgestellt hat, die Frage, ob er den Beruf auch tats&auml;chlich aus&uuml;ben darf, richtet sich nach &ouml;ffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere der Bed&uuml;rfnispr&uuml;fung des &sect; 4 BNotO.</font>
<p align="center"><font size="2" face="Arial"><img width="425" height="216" align="middle" src="/uploads/mediapool/admin/image/dav3009.png" alt="" /></font></p>
<p><font size="2" face="Arial">    </font></p>
<p style="text-align:justify"><font size="2" face="Arial"><span style="font-size:10.0pt;">Nach &sect; 4 BNotO werden (nur) so viele Notare bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht. <span style="color:black">Neben  dem Bed&uuml;rfnis nach einer angemessenen Versorgung der Rechtsuchenden mit  notariellen Leistungen ist dabei auch die Wahrung einer geordneten  Altersstruktur des Notarberufs zu ber&uuml;cksichtigen. </span>Diese Regelung  war Anfang der 90iger Jahre im Zuge einer grundlegenden (restriktiven)  Neuordnung der Regelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat neben weiteren  subjektiv in der Person des Bewerbers zu erf&uuml;llenden Eignungs- und  Qualifikationsvoraussetzungen eingef&uuml;hrt worden, um das bis dato zur  Steuerung des Zugangs praktizierte reine Wartezeitprinzip abzuschaffen.  Ungeeignete Bewerber sollten ausgefiltert und Zwergnotariate verhindert  werden. Denn letztere, so wurde vermutet, seien mangels Urkundsaufkommen  weniger routiniert und damit fehleranf&auml;lliger. Zudem sollte der Gefahr  einer Unterversorgung der Bev&ouml;lkerung mit notariellen Dienstleistungen  durch eine &Uuml;berlastung der amtierenden Notare vorgebeugt werden.</span></font></p>
</div></Element>]]></content:encoded>
		<link>
  http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=318</link>
        <pubDate>Fri, 30 Sep 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
        </item><item>
		<title>Jetzt noch beantragen: Anschluss an das Zentrale Testamentsregister</title>
		 <content:encoded><![CDATA[<Element><div align="justify"><font size="2">Ab 1. Januar 2012 werden alle neuen erbfolgerelevanten Urkunden (Testamente und Erbvertr&auml;ge sowie privatschriftliche Testamente, die beim Notar oder beim Amtsgericht in besondere amtliche Verwahrung gegeben werden) ausschlie&szlig;lich im Zentralen <strong><a href="http://www.testamentsregister.de/" target="_blank">Testamentsregister </a></strong>erfasst. Der Notar ist f&uuml;r die von ihm errichteten Urkunden meldepflichtig (vgl. &sect; 78 b Abs. 1 BNotO). Anders als beim Vorsorgeregister ist die Registrierung verpflichtend. Zum Anschluss an das Testamentsregister ist entweder ein Notarnetzanschluss oder ein spezieller VPN-Router erforderlich, die sog. Registerbox. Kolleginnen und Kollegen, die nicht an das Notarnetz angeschlossen sind, m&uuml;ssen bis sp&auml;testens zum Jahresbeginn &uuml;ber eine Registerbox verf&uuml;gen. Diese kann noch bis sp&auml;testens zum 30. September 2011 unter <strong><a href="http://www.notar-intern.de/" target="_blank">www.notar-intern.de </a></strong>beantragt werden. Soziet&auml;ten und Verbindungen zur gemeinsamen Berufsaus&uuml;bung ben&ouml;tigen nur eine Registerbox unabh&auml;ngig von der Anzahl der amtierenden Notare. Die Einzelheiten des Registerbetriebs hat das Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrates in einer Testamentsregister-Verordnung (ZTRV) geregelt (BR-Drs. <strong><a href="http://www.bundesrat.de/cln_179/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2011/0301-400/349-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/349-11.pdf" target="_blank">349/11</a></strong>). Die ZTRV tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.</font></div></Element>]]></content:encoded>
		<link>
  http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=317</link>
        <pubDate>Tue, 27 Sep 2011 13:41:34 GMT</pubDate>
        </item><item>
		<title>Erbrecht im Notariat - Herbsttagung der ARGE Anwaltsnotariat </title>
		 <content:encoded><![CDATA[<Element><div align="justify"><font size="2">Am 11. und 12. November 2011 tagt die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat in D&uuml;sseldorf. Es erwarten Sie zahlreiche interessante Fachveranstaltungen und Vortr&auml;ge zu aktuellen spannenden Themen aus den Bereichen der nationalen, europ&auml;ischen und internationalen Rechtsentwicklung. In diesem Jahr stehen Fragen des Erbrechts im Mittelpunkt. So wird Notar Prof. Dr. G&uuml;nter Brambring Strategien zur Minimierung des Pflichtteilsanspruchs er&ouml;rtern. &Uuml;ber den Gesinnungswandel beim Erbvertrag referiert Notarin Dr. Thekla Schleifenbaum.</font>
<p align="center"><img class="" height="160" alt="" hspace="11" width="400" vspace="11" src="/uploads/mediapool/admin/image/DSC_0986B%20%5BDAV%5D.jpg" /></p>
<p align="justify">Dar&uuml;ber hinaus wird das EuGH-Urteil vom 24.05.2011 zum Staatsangeh&ouml;rigkeitsvorbehalt bei Notaren unter die Lupe genommen und auf seine Konsequenzen hin untersucht. Der Samstag beginnt mit der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV und mit der Neuwahl des Gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Ausschusses. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung sind <a target="_blank" href="http://www.anwalts-notariat.de/uploads/mediapool/admin/file/anzeige_herbsttagung2011.pdf"><strong>hier</strong></a>&nbsp;abrufbar.</p>
</div></Element>]]></content:encoded>
		<link>
  http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=316</link>
        <pubDate>Mon, 12 Sep 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
        </item><item>
		<title>Reno-Merkblätter 2011/2012 online</title>
		 <content:encoded><![CDATA[<Element><div align="justify"><font size="2">P&uuml;nktlich zum Start des neuen Ausbildungsjahres sind auch die aktualisierten Merkbl&auml;tter des DAV f&uuml;r Auszubildende und Fachangestellte einer Rechtsanwaltskanzlei online. Die Merkbl&auml;tter, die der Reno-Ausschuss des DAV regelm&auml;&szlig;ig aktualisiert, bieten den Arbeitgebern Informationen rund um das Arbeits- oder Ausbildungsverh&auml;ltnisverh&auml;ltnis. So finden Sie dort u. a. Verg&uuml;tungsempfehlungen inklusive einer Steuer- und Abgabentabelle, F&ouml;rderm&ouml;glichkeiten oder einen Musterarbeitsvertrag. Ebenfalls aktualisiert wurde die Statistik &uuml;ber die Zahl der im vergangenen Jahr abgeschlossenen Ausbildungsvertr&auml;ge. Die aktualisierten Merkbl&auml;tter finden Sie ebenso wie die Statistik ist <strong><a href="http://www.anwaltverein.de/praxis/reno" target="_blank">hier</a></strong> abzurufen.</font></div></Element>]]></content:encoded>
		<link>
  http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=315</link>
        <pubDate>Fri, 09 Sep 2011 09:32:27 GMT</pubDate>
        </item><item>
		<title>Zugang zum Zentralen Testamentsregister: Anschluss und Notarstammdaten</title>
		 <content:encoded><![CDATA[<Element><div align="justify"><font size="2">Am 1. Januar 2012 nimmt die Bundesnotarkammer den Betrieb des Zentralen </font><a target="_blank" href="http://www.testamentsregister.de/"><strong><font size="2">Testamentsregisters</font></strong></a><font size="2"> (ZVR) auf. Die Registrierung von notariellen erbfolgerelevanten Urkunden erfolgt ab dato ausschlie&szlig;lich elektronisch durch den jeweils beurkundenden Notar. Der Notar ist f&uuml;r alle solche Urkunden, die er errichtet, auch meldepflichtig. Anders als beim Vorsorgeregister ist die Registrierung verpflichtend. Darauf machte jetzt Notar a.D. Dr. Thomas Diehn aufmerksam. Deshalb sei es wichtig, so der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Bundesnotarkammer, dass alle Notarinnen und Notare, die nicht an das Notarnetz angeschlossen sind, bis sp&auml;testens zum Jahresbeginn &uuml;ber eine Registerbox, einen speziell auf die Notarstelle zugelassenen und konfigurierten VPN-Router verf&uuml;gen. Die Registerbox m&uuml;sse bis zum 30. Juni 2011 unter </font><a target="_blank" href="http://www.notar-intern.de/"><strong><font size="2">www.notar-intern.de</font></strong></a><font size="2"> beantragt werden. Soziet&auml;ten und Verbindungen zur gemeinsamen Berufsaus&uuml;bung erhielten nur eine Registerbox, um den Mehraufwand m&ouml;glichst gering zu halten.</font></div></Element>]]></content:encoded>
		<link>
  http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=314</link>
        <pubDate>Wed, 15 Jun 2011 18:25:57 GMT</pubDate>
        </item><item>
		<title>BVerfG: Keine Bedenken gegen örtliche Wartezeit</title>
		 <content:encoded><![CDATA[<Element><div align="justify"><font size="2">Die umstrittene Wartezeitregelung des &sect; 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BNotO bleibt anzuwenden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des OLG Celle wegen Nichterf&uuml;llung der &ouml;rtlichen Wartezeit (Beschl. v. 25.02.2011 &ndash; Not 3/11) mangels verfassungsrechtlicher Bedeutung nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. 17.03.2011 &ndash; 1 BvR 711/11). Noch im Februar hatte der Bundesgerichtshof die Vereinbarkeit der Regelung mit Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG nicht in Zweifel gezogen (Beschl. v. 21.02.2011 &ndash; </font><a target="_blank" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=2011-2&amp;Seite=2&amp;nr=55431&amp;pos=68&amp;anz=310"><strong><font size="2">NotZ(Brfg) 6/10</font></strong></a><font size="2">; vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2011 &ndash; </font><a target="_blank" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=51688&amp;pos=0&amp;anz=1"><strong><font size="2">NotZ 10/09</font></strong></a><font size="2">). Das Bundesverfassungsgericht lie&szlig; es ebenfalls dabei bewenden: F&uuml;r eine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten sei kein Raum, hei&szlig;t es in der kurzen Begr&uuml;ndung. &bdquo;Die angegriffenen Hoheitsakte st&uuml;tzen sich auf eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage (vgl. BverfGE 110, 304, 324) und beruhen auch hinsichtlich der konkreten Rechtsanwendung nicht auf eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite der Berufsfreiheit und dem aus Art. 33 Abs. 2 GG abzuleitenden Eignungsprinzip&ldquo;, so die 2. Kammer des Ersten Senats. Die erst k&uuml;rzlich bekannt gewordenen Beschl&uuml;sse sind nicht ver&ouml;ffentlicht.</font></div></Element>]]></content:encoded>
		<link>
  http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=313</link>
        <pubDate>Fri, 10 Jun 2011 15:26:05 GMT</pubDate>
        </item><item>
		<title>62. Deutscher Anwaltstag in Strasbourg mit rund 1.400 Teilnehmern großer Erfolg</title>
		 <content:encoded><![CDATA[<Element><div align="justify"><font size="2">Der erste Deutsche Anwaltstag im Ausland ist am vergangenen Sonnabend in Strasbourg zu Ende gegangen. Mit rund 1.400 Teilnehmern, einem ersten Gespr&auml;ch der deutschen Justizministerin mit ihrem franz&ouml;sischen Kollegen, erstklassigen Fachveranstaltungen und einem Festabend am Freitag mit Rekordbeteiligung war es ein gro&szlig;er Anwaltstag. Die Gastfreundschaft der franz&ouml;sischen Anw&auml;lte und der Kammer Strasbourg ist von den Teilnehmern immer wieder hervorgehoben worden. Das Anwaltsblatt wird im Juli-Heft ausf&uuml;hrlich &uuml;ber die Gru&szlig;worte, Reden, Schwerpunktveranstaltungen, Podiumsdiskussionen, Vortr&auml;ge, Ehrungen und die Mitgliederversammlung des DAV berichten. Einen ersten Eindruck vom 62. Deutschen Anwaltstag f&uuml;r alle, die nicht in Strasbourg dabei waren, gibt es unter </font><a target="_blank" href="http://www.davblog.de/"><strong><font size="2">http://www.davblog.de/.</font></strong></a><font size="2"> </font></div></Element>]]></content:encoded>
		<link>
  http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=311</link>
        <pubDate>Fri, 10 Jun 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
        </item><item>
		<title>EuGH öffnet Notariat für alle EU-Bürger – Lex europae gilt auch im deutschen Notarrecht</title>
		 <content:encoded><![CDATA[<Element><div align="justify"><font size="2" face="Arial"><strong>Das Amt des Notars kann nicht nur Deutschen vorbehalten bleiben. Der Europ&auml;ische Gerichtshof (EuGH) entschied am 24. Mai 2011, dass der Staatsangeh&ouml;rigkeitsvorbehalt in &sect; 5 der Bundesnotarordnung (BNotO) europarechtswidrig ist. Damit k&ouml;nnen sich nun auch B&uuml;rger aus jedem EU-Mitgliedsstaat um eine Notarstelle bewerben &ndash; wenn sie denn die Qualifikation der BNotO erf&uuml;llen. Der EuGH ist damit einmal mehr &bdquo;Motor der Europ&auml;ischen Integration&ldquo;. Von Entwarnung kann keine Rede sein: Das deutsche Notariat bleibt im Fokus des EU-Rechts.</strong></font></div></Element>]]></content:encoded>
		<link>
  http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=312</link>
        <pubDate>Fri, 10 Jun 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
        </item><item>
		<title>DAV verleiht Ehrenzeichen an Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. Heinrich Wilhelm Rinck</title>
		 <content:encoded><![CDATA[<Element><div align="justify"><font size="2">Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat auf dem 62. Deutschen Anwaltstag in Stra&szlig;burg einstimmig beschlossen, das Ehrenzeichen der deutschen Anwaltschaft an drei Kollegen zu verleihen, darunter Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. Heinrich Wilhelm Rinck, dem Ehrenmitglied der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV. Mit dem Ehrenzeichen der Anwaltschaft werden Rechtsanw&auml;ltinnen und Rechtsanw&auml;lte ausgezeichnet, die sich in besonderem Ma&szlig;e um die Anwaltschaft verdient gemacht haben.</font></div></Element>]]></content:encoded>
		<link>
  http://www.anwalts-notariat.de/index.php?templateid=news&amp;id=310</link>
        <pubDate>Wed, 08 Jun 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
        </item>
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