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News vom: 30.07.10 Neue Musterwiderrufsinformation für VerbraucherdarlehensverträgeNachdem der Bundesrat noch in seiner letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause im Juni grünes Licht gegeben hatte, ist das Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 977) am 29. Juli 2010 verkündet worden und einen Tag später in Kraft getreten. Der Darlehensgeber kann mit Verwendung des Musters davon ausgehen, dass er alle gesetzlichen Belehrungspflichten eingehalten hat. Das Muster ist wie die Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung dem EG-BGB als Anhang angefügt und hat dadurch den Rang eines formellen Gesetzes. Die Gerichte können die Muster nicht mehr - wie in der Vergangenheit geschehen - als den BGB-Vorgaben widersprechend ansehen. Darüber hinaus enthält das Gesetz weitere Anpassungen und Klarstellungen zum Verbraucherdarlehens- und Darlehensvermittlungsrecht. Um den Kreditgebern die Verwendung schon gefertigter Musterabdrucke zu ermöglichen, wird eine Auslauffrist bis 31. Dezember 2010 gesetzt. In diesem Zeitraum fingiert das Gesetz, dass der Kreditgeber seinen Unterrichtungspflichten sowohl durch Verwendung der alten als auch der neuen Muster nachkommt. Url zu diesem Dokument: | ||||
Die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein | ||||