Die Länder wollen das Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung eines Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer modernisieren. Komplizierte Meldewege und veraltete Daten erschweren die Suche nach Testamenten und Erbverträgen. Das Karteikartenssystem ist von vorgestern. Ein dem Bundestag zugeleiteter Gesetzesentwurf (BT-Drs. 17/2583) will dies jetzt ändern. Alle für einen Erbfall wichtigen Daten sollen künftig auf einem einheitlichen Weg und elektronisch an ein Zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer gemeldet werden. Durch die Maßnahme sollen Nachlassgerichte schneller und einfacher als bislang feststellen können, ob ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat und was der Inhalt des Dokumentes ist. In 19 europäischen Staaten, darunter Österreich, Belgien, Frankreich und Großbritannien, gibt es bereits elektronische Zentralregister für Testamente. Die Informationen, wo "erbfolgerelevante Dokumente" wie Testamente aufbewahrt werden, sind momentan dezentral bei 5.200 Stellen auf Karteikarten registriert, und zwar vorwiegend bei den Geburtsstandesämtern der Beteiligten. Diese Informationen sollen elektronisch erfasst und zusammengeführt werden. Derartige Daten könnten künftig auch im Wege einer Vernetzung nationaler Datenbanken grenzüberschreitend verwendet werden. Die Kosten dafür veranschlagt die Bundesregierung auf 12,6 Millionen Euro, der jährliche Betrieb werde etwa 2,8 Millionen Euro kosten.