|
.jpg)
| Aktuell
Erste Nachbesserungen beim Zugang zum Anwaltsnotariat – Regelung zum Prüfungsvorsitz bedarf Korrektur (18.08.2010)In der Sommerpause hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf für ein Gesetz für ein „Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz“ an die Kammern und Verbände versandt. Mit dem Entwurf sollen im Bereich der Justiz die Vorgaben der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt umgesetzt werden. Dafür sind Anpassungen vor allem im Verfahren der Berufszulassung zu den rechtsberatenden Berufen und in Bezug auf die Bestellung von Insolvenzverwaltern in Deutschland vorgesehen. Daneben enthält der Gesetzentwurf einzelne weitere, nicht im Zusammenhang mit der Dienstleistungsrichtlinie stehende Regelungen aus den Bereichen Zwangsvollstreckungs-, Notar-, Rechtsdienstleistungs- und Kostenrecht. Das Gesetz soll noch im Jahr 2010 in Kraft treten.
|
| Ihre Familie können Sie sich nicht aussuchen. Aber Ihre Erben. (18.08.2010) Berlin (DAV). Deutschland erwartet Rekord-Erbschaften. Die heute 30- bis 60-Jährigen werden in den nächsten zehn Jahren Erbschaften im Gesamtwert von circa 1,5 Billionen Euro antreten. Fast die Hälfte davon ist Immobilieneigentum. Neue Lebensformen wirken sich auf das komplexe Erbrecht stark aus. Der Nachlass sollte daher noch zu Lebzeiten geregelt werden. |
Festgezurrt: Notariats- und Grundbuchreform in Baden-Württemberg (08.08.2010)Nach jahrelangem Ringen hat der Landtag in Baden-Württemberg am 28. Juli 2010 die Reform der Notariate in Baden-Württemberg verabschiedet. Ab 2018 wird es nur noch freie Notare in ganz Baden-Württemberg geben. Den noch verbeamteten Notaren steht es frei, ob sie den Schritt in die Selbständigkeit gehen wollen oder nicht. Sagen sie nein, werden sie weiterhin im Landesdienst in anderer Funktion eingesetzt. Stellen für Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung sollen zunächst den Notaren im Landesdienst und Notarvertretern vorbehalten werden. Zugleich soll es Bezirksnotaren und Personen, welche die Voraussetzungen für die Ernennung zum Bezirksnotar erfüllen, dauerhaft möglich sein, als Notar zur hauptberuflichen Amtsausübung im gesamten Land tätig zu werden. In ein Notarassessorat soll übernommen werden, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder die Befähigung für die Laufbahn des Bezirksnotars erworben hat. Die vorgesehene Rekrutierung von freiberuflichen Notaren eröffnet damit einen weiteren, vom Üblichen abweichenden Weg zum Nur-Notariat, was dem Anliegen diametral zuwider läuft, eine Rechtszersplitterung im Bundesgebiet zu vermeiden. |
|
|
|
|