Die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein

  Aktuell

Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2013 - III ZR 121/12 - OLG Hamm LG Dortmund  (15.03.2013)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Notar die Amtspflicht hat, eine Beurkundung – selbst bei abweichendem Wunsch der belehrten Urkundsbeteiligten – abzulehnen, wenn die Wartefrist des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG nicht eingehalten ist.

Das Urteil als pdf-download.

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VORSCHLAG ZUR ELEKTRONISCHEN SIGNATUR – KOMMISSION  (11.08.2012)
Ein weiterer Schritt bei der Verwirklichung eines grenzüberschreitenden digitalen Binnenmarkts ist getan. Ein von der EU-Kommission am 04. Juni 2012 vorgeschlagener Verordnungsentwurf KOM(2012) 238/2 soll künftig europaweit grenzüberschreitende und sichere elektronische Transaktionen garantieren. Bürger wie auch Unternehmen sollen in Zukunft mit ihrem eigenen nationalen elektronischen Identifizierungssystem (eID) auch öffentliche Dienste anderer Mitgliedstaaten nutzen können, sofern dort eine elektronische Identifizierung verwendet wird. Außerdem schafft die Verordnung einen Binnenmarkt für die grenzüberschreitende Verwendung von elektronischen Signaturen (e-Signaturen). Mit der Verordnung sollen auch gemeinsame Vorschriften und Verfahren für sogenannte Vertrauensdienste, wie elektronische Zeitstempel, elektronische Siegel, elektronische Zustellungen und Website-Authentifizierung, eingeführt werden. Die Verordnung bringt nicht zuletzt Vorteile für Unternehmen, die sich europaweit online an Ausschreibungen beteiligen möchten. Sie können künftig ihre Angebote elektronisch unterzeichnen sowie mit Zeitstempel und Siegel versehen. Zu begrüßen ist, dass der Entwurf weder die Mitgliedstaaten, noch deren Bürger zur Einführung oder Nutzung von elektronischen Personalausweisen oder anderen eID-Lösungen verpflichtet. Der Verordnungsvorschlag ist der letzte der 12 Schlüsselaktionen, die in der Binnenmarktakte KOM(2011) 206 vorgesehen waren. Er ist auch Teil der Digitalen Agenda für Europa. In einem nächsten Schritt wird der Vorschlag nun dem Europäischen Parlament und dem Rat unterbreitet.

Der IT-Rechtsausschuss des DAV hat zu der Verordnung bereits Stellung genommen.
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Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat auf dem 63. Deutschen Anwaltstag in München  (11.07.2012)
Die Kunst der verständlichen Urkunde – das Notariat im Spannungsfeld zwischen Rechtsklarheit und Bürgernähe, Prof. Dr. Brambring, Notar a.D., Köln

Vortrag von Prof. Dr. Brambring, Köln als pdf-download.

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Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV  (09.07.2012)
Der Notar/die Notarin darf in einem Mitgliedstaat der EU keine Urkunden nach dem deutschen materiellen und formellen Recht errichten. Dem steht der Jurisdiktionsvorbehalt entgegen, der sagt, dass die Amtsausübung an der Grenze endet.
Das hat das Kammergericht (KG) im Urteil vom 1. Juni 2012 - Not 27/11 – entschieden. (Die Presseerklärung als pdf-download).

Das Gericht wies die entsprechende Klage eines Notars zurück. Europarechtliche Regeln, wie die Gewährung der Dienstleistungsfreiheit (siehe das kürzliche Urteil des EuGH vom 24. Mai 2011) spielten keine Rolle. Es sei auch nicht angezeigt, den EuGH im Wege der Vorabentscheidung einzuschalten. Das KG hat die Berufung gegen sein Urteil zum BGH zugelassen. Davon hat der Notar inzwischen Gebrauch gemacht.
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Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichtsbehördliche Weisung zur Dokumentation notarieller Verwahrungsgeschäfte  (06.07.2012)
Die Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die Dienstordnung der Anwaltsnotare ist zurückgewiesen worden. Die Dienstordnung und insbesondere die Vorschrift zur Dokumentation von Verwahrungsgeschäften sind verfassungsgemäß.

Den vollständigen Text erhalten Sie unter folgender URL:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-049.html 
 
Der Verfassungsrechtsausschuss des DeutschenAnwaltvereins hatte die Verfassungsbeschwerde für begründet erachtet - Die Stellungnahme als pdf-download.
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Termine für 2012 - 2013
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Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV
Dieses Jahr: 'Das Anwaltsnotariat schützen, stärken, wahren'
08. und 09. März 2013
Maritim proArte Hotel, Berlin


Das Programm und Anmeldeformular der Frühjahrstagung 2013 der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotare im DAV am 08. und 09. März 2013 in Berlin / pdf-Download
- Download(.pdf): Programm und Anmeldeformular zur Frühjahrstagung 2013





Bericht zur Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV am 04. und 05. Mai 2012 in Celle
„Das Notariat in der Fläche - zwischen Hof, Solar und Wind“


Impressionen - Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV am 04. und 05. Mai 2012 in Celle


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