Die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein

  Aktuell

EU-Dachorganisation der Notare mit neuem Präsidenten  (18.01.2012)
Der Rat der Notariate der Europäischen Union (CNUE) hat einen neuen Präsidenten. Zu Beginn des Jahres hat Notar Dr. Tilman Götte seinen Vorgänger, den österreichischen Notar Dr. Rudolf Kaindl, abgelöst. Götte ist den deutschen Notaren bekannt: Von 2001 bis 2011 war er Präsident der Bundesnotarkammer. Im Oktober ist er zu deren Ehrenpräsidenten gewählt worden. Götte wird ein Jahr lang die Interessen der 40.000 amtierenden Notare in Europa vertreten. Im Fokus stehen 2012 Fragen zur Mobilität von EU-Notaren. Ebenfalls zu diskutieren ist die Frage der Anwendbarkeit der Richtlinie 2005/36/EG („Berufsqualifikationsrichtlinie“) auf Notare. Zwar profitieren Notare von der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, unklar ist aber weiterhin, ob sie auch in den Geltungsbereich der Berufsqualifikationsrichtlinie fallen. Der Gerichtshof hatte dies offen gelassen (vgl. EuGH-Entscheidung v. 24.05.2011 - Rs. C-54/08). Die Kommission hat die Einbeziehung der Notare im Dezember angekündigt (s. Meldung v. 23.12.2011).
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DAV-Forum „Leben und arbeiten – ein Dilemma für die Anwaltschaft?“  (13.01.2012)
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird zu einer Zukunftsfrage für die Anwaltschaft. Der Anteil der Absolventinnen des zweiten Staatsexamens ist deutlich höher als der Anteil der Anwältinnen bei den Neuzulassungen. Das Dilemma liegt auf der Hand: Der Anwaltsberuf ist fordernd – und heute geht es nicht mehr nur um Kinderbetreuung, sondern auch um die Pflege von kranken und alten Angehörigen. Wie die Anwaltschaft mit dem Dilemma umgehen sollte, den Anforderungen in Beruf und Familie gerecht zu werden, diskutieren Anwältinnen und Anwälte auf dem DAV-Forum am 8. März 2012 in Berlin. Alle sollen zusammenkommen: Einzelanwälte und -anwältinnen, kleine Sozietäten und die großen internationalen Sozietäten. Das Thema ist auch aktuell, weil es – wie die Prognos AG darstellen wird – schon aus demographischen Gründen einen Kampf um die Talente gibt. Bei der Tagesveranstaltung in Berlin gibt es eine Kinderbetreuung. Individuelle Fragen können über Mittag an Thementischen diskutiert werden. Diskutieren Sie mit Anwältinnen und Anwälten, mit Praktikern und mit Managing Partnern aus Kanzleien. Das Programm des DAV-Forums am Donnerstag, den 8. März 2012, und das Anmeldeformular finden Sie hier.
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BGH: Ein Jahr Kinderbetreuung für Anwaltsnotarinnen reicht  (13.01.2012)
Das Notaramt einer Anwaltsnotarin ist perdu, wenn sie mehr als ein Jahr für die Betreuung ihrer minderjährigen Kinder aussetzt. Das hat jetzt der Notarsenat des BGH entschieden. Die vier Richter und die eine Richterin kommen in dem ausführlich begründeten Urteil zu dem Ergebnis, dass die Bundesnotarordnung eindeutig ist. Rücksicht auf erziehende Mütter kann nicht genommen werden. Eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht wegen der Verfassungswidrigkeit der Bundesnotarordnung in diesem Punkt wird im Urteil diskutiert, aber im Ergebnis verneint. Das Urteil wird im Februar-Heft des Anwaltsblatts erscheinen mit einer kritischen Anmerkung der Redaktion. Sie finden es vorab auf der Website des Anwaltsblatts in einer Kurzfassung (AnwBl 2012, 199) und im Volltext (AnwBl Online 2012, 73) hier.
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EU-Kommision: Notare sollen in Anwendungsbereich der Berufsqualifikationsrichtlinie fallen  (23.12.2011)
Am 19. Dezember 2011 hat die EU- Kommission den Richtlinienvorschlag KOM (2011) 883 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG („Berufsqualifikationsrichtlinie“) veröffentlicht. Ziel der Kommission ist es, die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Europa weiter zu erleichtern und somit die Mobilität von Fachkräften zu fördern. Auch die Mobilität von Notaren soll erleichtert werden. Denn auch diese profitieren seit der EuGH-Entscheidung vom 24. Mai 2011 (Rs. C-54/08) von der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Es sei nunmehr zu prüfen, ob sie in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Der Gerichtshof hatte dies offen gelassen. Die Kommission kündigt schon jetzt an, dass sie darauf achten wird, dass bei der Gewährleistung der Niederlassungsfreiheit jegliche Diskriminierung in den einzelstaatlichen Auswahl- und Ernennungsverfahren von Notaren unterbleibt. Öffentliche Urkunden oder sonstige des Siegels des Aufnahmemitgliedstaats bedürfende Beglaubigungen sollen aber nicht unter die Dienstleistungsfreiheit fallen.
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