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| Aktuell
Nachlasswesen vor dem Sprung ins 21. Jahrhundert (30.07.2010)Die Länder wollen das Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung eines Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer modernisieren. Komplizierte Meldewege und veraltete Daten erschweren die Suche nach Testamenten und Erbverträgen. Das Karteikartenssystem ist von vorgestern. Ein dem Bundestag zugeleiteter Gesetzesentwurf (BT-Drs. 17/2583) will dies jetzt ändern. Alle für einen Erbfall wichtigen Daten sollen künftig auf einem einheitlichen Weg und elektronisch an ein Zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer gemeldet werden. Durch die Maßnahme sollen Nachlassgerichte schneller und einfacher als bislang feststellen können, ob ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat und was der Inhalt des Dokumentes ist. |
Neue Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge (30.07.2010)Nachdem der Bundesrat noch in seiner letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause im Juni grünes Licht gegeben hatte, ist das Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 977) am 29. Juli 2010 verkündet worden und einen Tag später in Kraft getreten. |
| AG Anwaltsnotariat: AnwaltNotar Nr. 3/2010 erschienen (22.07.2010) Die Politik macht Urlaub. Wir haben den neuen AnwaltNotar für Sie. Der Newsletter infomiert Anwältinnen und Anwälte, die auch Notarin bzw. Notar sind, mit Meldungen und Berichten zu berufs- und rechtspolitischen Themen, notarspezifischer Rechtssprechung und Neuigkeiten aus der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat. Werden auch Sie Mitglied. Gerade auf dem Gebiet des Notarwesens ist der Austausch zwischen Kolleginnen und Kollegen besonders wichtig, nicht zuletzt, um den Spaß an der Arbeit nicht zu verlieren. |
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